Wofür steht das CE-Zeichen?
Neben dem RAL-Gütesiegel und unserem Firmenzeichen sind wir verpflichtet nun auch das CE-Zeichen auf der Schildrückseite anzubringen.
Dies wurde von der europäischen Kommission eingeführt, um europaweit einen einheitliches Qualitätsminimum nun auch für Verkehrszeichen zu garantieren. Ab dem 1. Januar 2013 dürfen Verkehrszeichen ohne CE-Zeichen nicht mehr für eine ortsfeste Beschilderung geliefert werden.
Das CE-Zeichen zertifiziert, dass der Hersteller des Verkehrszeichens bzw. Aufstellers nachweisbar europäische Qualitätsnormen im Betrieb verwirklichen kann.
Genau genommen ist es so, dass das bekannte RAL-Gütezeichen Ihnen ein höheres Qualitätsniveau garantiert als das CE-Zeichen. Dennoch erfordern die Europäischen Richtlinien ein CE-Zeichen, mit dem wir als Hersteller erklären, dass wir die europäischen Anforderungen erfüllen.
Unterschied RAL- / CE- Zeichen
Ein Produkt mit CE-Zeichen erfüllt lediglich die europäischen Mindestanforderungen in den Punkten Standsicherheit, spezifischer Mindestrückstrahlwert, Leuchtdichtefaktor, Farbort und Dauerhaftigkeit.
Dies wird durch eine jährliche Überprüfung unserer Produktion durch eine PÜZ-Stelle (Prüf-Überwachungs- und Zertifizierungsstelle) garantiert.
Bisher wurden diese Mindestanforderungen bereits durch das RAL-Gütesiegel garantiert. Die Anforderungen für das Führen des RAL- Gütesiegels sind jedoch wesentlich weitreichender und präziser formuliert.
Das RAL-Gütesiegel verpflichtet uns als Hersteller darüber hinaus, dass unsere Produkte den nationalen, also unsere deutschen Anforderungen erfüllen. In den RAL Gütebedingen sind zusätzlich zu den CE-Mindestanforderungen Eigenschaften definiert wie Abmessung und Bauart des Bildträgers, Ausführung der Bildträgerrückseite, Haftfestigkeit, Farben, Bildinhalte, Abmessungen, Piktogramme, Beschriftungen.
Somit ist ein Produkt allein mit CE-Zeichen noch lange nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Hierzu sind zusätzlich die strengen RAL-Gütebedingen zu erfüllen, was dann auch mit dem RAL-Gütezeichen zu zertifizieren ist.
Das CE-Zeichen ersetzt also keineswegs das RAL-Gütesiegel!
Es garantiert vielmehr einen europaweiten Mindeststandard, während das RAL-Gütesiegel ein deutschlandweites Qualitätsniveau garantiert.
Verkehrszeichen dürfen ab dem 1. Januar 2013 in Europa nur mit CE-Zeichen in Umlauf gebracht werden. Für Deutschland ist zusätzlich weiterhin das RAL-Gütesiegel erforderlich.
Was ändert sich für Sie als Kunden?
Sie als Kunde sind verantwortlich für die CE-konforme Verwendung des gelieferten Produktes, insbesondere bei der Verwendung verschiedener Schild-Schelle-Pfosten-Kombinationen. Von der Norm betroffene Produkte wie z.B. Schilder und Aufstellkonstruktionen dürfen ohne CE-Zeichen nicht mehr in Umlauf gebracht werden. Nicht betroffene Produkte wie z.B. Schellen müssen in Verbindung mit betroffenen Produkten auf die CE-Konformität geprüft werden, was z.B. die Standsicherheit etc. angeht, da diese maßgeblich von der verwendeten Produktkombination abhängt.