Lagervorschrift Verkehrszeichen

ACHTUNG! Bitte beachten!
Im Außenbereich müssen Verkehrszeichen senkrecht und mit Abstand gelagert werden, so dass ausreichend Luft zwischen den Folienflächen zirkulieren kann.

Auch in geschlossenen Räumen muss die Lagerung ohne jegliches Verpackungsmaterial erfolgen.
Wurden Verkehrszeichen verpackt angeliefert und ist das Verpackungsmaterial feucht geworden, ist dieses sofort zu entfernen.
Es dürfen keine feuchten Schilder ins Lager gestellt werden. Bei unsachgemäßer Lagerung der Verkehrsschilder entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.

Lagervorschrift-reflektierende Verkehrszeichen