Unser Unternehmen beschäftigt sich bereits seit über 75 Jahren mit der Herstellung von Beschilderungstechnik für den Straßenverkehr. Unsere Angebotspalette erstreckt sich über die Herstellung, Lieferung und die Montage von Verkehrszeichen, Wegweisern und deren Aufstellvorrichtungen sowie dem Einbau von Fundamenten.
Ab dem 1. Januar 2013 dürfen Verkehrszeichen ohne RAL-Gütezeichen und CE-Zeichen nicht mehr für eine ortsfeste Beschilderung verwendet werden. Im Jahre 2009 haben wir uns nach der entsprechenden DIN EN12899-1 zertifizieren lassen für die Herstellung von Verkehrszeichen und Aufstellvorrichtungen.
Als Mitglied der Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen führen wir das RAL-Gütezeichen mit der Kennziffer 14. Voraussetzung hierfür ist das Vorhandensein der notwendigen technischen Einrichtungen und des Fachpersonals, sowie einer kontinuierlichen Eigenüberwachung der Fertigung, was von der Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen laufend überprüft wird. Ergänzende Informationen finden Sie unter www.gsg-vz.de bei der Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V..
Wofür steht das RAL Gütezeichen?
Wofür steht das CE-Zeichen?
CE-Konformitätserklärung